Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Anlagen so zu gestalten und zu betreiben, dass Gefahrstoffe sicher gelagert, verarbeitet und verwendet werden können. Dies schließt die ordnungsgemäße und wiederkehrende Inspektion und Prüfung von Auffangwannen ein, wie es die AwSV und das WHG vorsehen.
Grundlagen zum Lagern von Gefahrstoffen auf einer Auffangwanne
Das WHG legt Sicherheitsstandards fest, um die sichere Lagerung, Nutzung und das Umfüllen von wassergefährdenden Substanzen zu gewährleisten. Dazu gehören geeignete Rückhaltesywsteme wie Auffangwannen aus Stahl, Edelstahl oder Kunststoff. Diese Lagersysteme sind essentiell, um flüssige Gefahrstoffe effektiv zu lagern und deren Freisetzung in die Umwelt zu verhindern. Gemäß AwSV müssen Auffangwannen dicht und standfest sein und eine angemessene Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen, thermischen und chemischen Belastungen aufweisen.
Die Materialauswahl ist bei Auffangwannen entscheidend für die sichere Aufbewahrung des jeweiligen Gefahrstoffs – dies ist abhängig vom gelagerten Gefarstoff und der jeweiligen Einstufung in den Wassergefährdungsklassen. Für die Lagerung in Kunststoffwannen bieten die Medienlisten des DIBt Berlin Orientierung, bei Stahlwannen hilft die Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) bei der Auswahl. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Medienbeständigkeit bei den verschiedenen Auffangwannen in unserer Medienbeständigkeitsliste zusammengestellt.
Wie und wie oft muss eine Auffangwanne geprüft werden?
Nach WHG und AwSV besteht eine generelle Prüfpflicht für alle Auffangwannen, unabhängig von deren Material oder Auffangvolumen. Die Regelungen beziehen sich ebenso auf die Art der Durchführung und die zeitlichen Intervalle zwischen den Prüfungen. Die Überprüfung einer Auffangwanne setzt sich aus drei Teilen zusammen:
Regelmäßige Prüfung
Gemäß WHG gibt es nicht nur eine Prüfpflicht, sondern vielmehr eine kontinuierliche Sorgfaltspflicht, die im Umgang mit Auffangwannen beachtet werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass während des Betriebs eine Auffangwanne stets von Wasser und Schmutz befreit sein sollte. Außerdem sind sämtliche Verunreinigungen umgehend zu entfernen. Sollten beim täglichen Gebrauch beispielsweise Schäden an der Beschichtung der Oberfläche festgestellt werden, ist es notwendig, die Auffangwanne gegebenenfalls unverzüglich zu ersetzen.
Sichtprüfung einmal pro Woche
Neben der alltäglichen Sorgfaltspflicht, die WHG und AwSV fordern, ist bei Auffangwannen außerdem eine wöchentliche Sichtprüfung durch den Mitarbeiter vorgehsehen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Sichtprüfung auf der Erkennung von Verschmutzungen, Beschädigungen und Undichtigkeiten. Im Gegensatz zur regelmäßigen Prüfung sollte man hier einmal pro Woche gezielt nach Schäden suchen.
Tipp: Es ist entscheidend, dass Ihr Team angemessen trainiert wird, um sowohl die routinemäßigen als auch die wöchentlichen Inspektionen durchzuführen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Nutzer der Auffangwannen gewissenhaft agieren und potenzielle Sicherheitsgefahren frühzeitig identifizieren.
Detailprüfung einer Auffangwanne im 2-Jahres-Turnus
Zusätzlich zur gründlichen Sichtprüfung muss eine detaillierte Prüfung alle zwei Jahre erfolgen. Diese spezifische WHG-Prüfung für Auffangwannen wird üblicherweise nicht von internen Mitarbeitern, sondern von externen Prüfern oder zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt. Dabei werden verschiedene Methoden eingesetzt, um den Zustand der Auffangwanne und des Gitterrosts zu beurteilen. Sollten dabei Mängel entdeckt werden, ist ein Austausch der betroffenen Auffangwanne erforderlich.
Was muss bei einer WHG-Prüfung protokolliert werden?
De Durchführung der WHG-Prüfung für Auffangwannen erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Das Prüfprotokoll sollte detaillierte Informationen über die inspizierten Wannenbestandteile und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen enthalten. Diese werden mit dem Prüfdatum und den Angaben zum verantwortlichen Prüfer schriftlich festgehalten und archiviert. Eine vollständige Dokumentation ist entscheidend, um jederzeit gegenüber der zuständigen Wasserbehörde Auskunft geben zu können. Dies bietet besonders im Schadensfall bei Havarie oder Umweltbeeinträchtigung einen wichtigen Schutz gegen Ansprüche von Versicherungen oder mögliche behördliche Bußgelder.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), verankert im Bundesrecht, zielt darauf ab, Gewässer als essentielle Lebensgrundlage zu bewahren und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Besonders relevant für Handwerks- und Industrieunternehmen sind die Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Betriebe müssen gemäß WHG wassergefährdende Stoffe korrekt einer der drei Wassergefährdungsklassen zuordnen.
Zusätzlich sind die Unternehmen gefordert, ihre Betriebsanlagen und Rückhalteeinrichtungen, wie etwa Auffangwannen, technisch den Anforderungen der jeweiligen Wassergefährdungsklasse entsprechend zu konzipieren. Dies stellt sicher, dass sämtliche im Betrieb verwendeten oder produzierten Stoffe risikobewusst und sicher gehandhabt und gelagert werden. Dies betrifft nicht nur die Errichtung, sondern auch den Betrieb, die Instandhaltung und die Stilllegung solcher Anlagen.
Wie werden wassergefährdende Stoffe eingeteilt?
Als wassergefährdende Stoffe werden alle Substanzen definiert, die potenziell die Wassereigenschaften nachhaltig und bedeutend beeinflussen können. Diese umfassen eine Vielzahl von Substanzen in verschiedenen Aggregatzuständen – flüssig, fest und gasförmig – die häufig in industriellen und gewerblichen Einrichtungen verwendet werden, beispielsweise Säuren, Benzin, Heizöl und Lösungsmittel.
Entsprechend § 3 Abs. 1 der AwSV erfolgt eine Klassifizierung dieser Stoffe in drei Kategorien, basierend auf dem Ausmaß ihrer potenziellen Wassergefährdung:
- WGK 1 bezeichnet eine gerine Wassergefährdung, mit Beispielen wie Essigsäure, Natronlauge und Alkohol.
- WGK 2 steht für mittlere Wassergefährdung, beispielsweise Heizöl, Industriechemikalien und Pestizide.
- WGK 3 kennzeichnet eine starke Wassergefährdung, beispielsweise bei Altöl, Benzol, Schwermetalle und Industriabfälle.
Die Einstufung eines Stoffes in eine Wassergefährdungsklasse erfolgt auf Basis verschiedener Kriterien, darunter die Toxizität, die Bioakkumulation und die Abbaubarkeit des Stoffes.
Wie groß muss das Volumen einer Auffangwanne sein?
Mindestens 10% der Menge der gelagerten Stoffe müssen in der Auffangwanne aufgefangen werden. Außerdem muss das Auffangvolumen so groß sein, dass das Volumen des größten Behälters darin Platz findet. In bestimmten Bereichen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten, kann diese Anforderung auf 100% der gesamten gelagerten Menge erhöht werden.