Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die grundlegende Gesetzgebung im Bereich des deutschen Wasserrechts. Es ist am 01.03.1960 in Kraft getreten und begründet die Notwendigkeit von Gefahrstoff-Lagersystemen wie Auffangwannen. Welche Anforderungen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfüllen müssen und wie die Arbeit mit wassergefährdenden Stoffen zu handhaben ist, ist in den Paragraphen § 62 und § 63 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt.
Welche Vorschriften werden durch das WHG begründet?
Die Vorschriften aus der Anlagenverordnung des WHG
Durch die Anlagenverordnung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es erforderlich, dass Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen eingestuft werden (abgekürzt WGK). Es gibt drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3). Zudem resultieren durch die Anlagenverordnung Betreiberpflichten für den Betreiber einer Anlage, in der wassergefährdende Stoffe gehandhabt werden. Die Lagereinrichtungen, die zum Schutz der Gewässer und der Umwelt einzurichten sind, müssen ständig auf Dichtigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft werden.
Außerdem dürfen nur Fachbetriebe nach § 62 WHG Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten, instandsetzen, reinigen und stilllegen. Ebenso muss ein Betreiber, der eine solche Anlage mit betriebseigenem Personal betreut, ein qualifizierter Fachbetrieb nach WHG sein. MEILLER ist ein zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 WHG und darf Gefahrstofflager wie Auffangwannen in Deutschland fertigen und vertreiben. Ebenso sind wir Ihr verlässlicher Partner bei Fragen zum Wasserhaushaltsgesetz und dem vorschriftsgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Regelungen zum Auffangvolumen eines Gefahrstofflagers
Das Auffangvolumen einer Auffangwanne ist genau durch das Gesetz definiert. Während in Wasserschutzgebieten die komplette Lagermenge (100%) aufgefangen werden muss, gilt ansonsten folgende Faustregel:
- Die Auffangwanne muss mindestens 10% des gelagerten Volumens auffangen können.
- Ist der Inhalt des größten Gebindes mehr als 10% des gelagerten Volumens, muss die Auffangwanne den Komplettinhalt dieses Gebindes auffangen können.
Eine Anlage, die weniger als 0,22 m³ Volumen hat, ist von den Regelungen der AwSV ausgenommen. Es gilt der Besorgnisgrundsatz gemäß § 62 WHG weiterhin, ohne dass technische Richtlinien eingehalten werden müssen.
Welche Betreiberpflichten bestehen bei einem Gefahrstofflager?
Durch die StawaR werden die konkreten Betreiberpflichten festgelegt. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Anlage gemäß ihrer Bestimmung zu gebrauchen und sie regelmäßig zu warten. In einer Auffangwanne darf sich kein Wasser oder Verschmutzung befinden. Ein Korrosionsschaden an einem Gefahrstofflager ist umgehend zu beheben. Im 2-Jahres-Rhythmus muss der Zustand einer Auffangwanne begutachtet werden. Von der Überprüfung muss ein Protokoll angefertigt werden, welches auf Nachfrage der Wasserschutzbehörde vorzulegen ist. Pro Woche muss eine Sichtprüfung erfolgen.
Wie ist eine Auffangwanne zugelassen?
Bei der Zulassung einer Auffangwanne sind verschiedene Regelwerke und Zertifizierungen zu beachten. In der StawaR werden die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl angefertigt – eine Konformität mit der Richtlinie wird durch die Übereinstimmungserklärung (Ü-Zeichen) bestätigt. Die StawaR gilt nur in Bezug auf nicht überbaute Auffangwannen aus Stahl bis 1000 Liter Auffangvolumen. Andere Gefahrstofflager müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden.
Der TÜV übernimmt die Erstzertifizierung und wiederkehrende Prüfung des Herstellers von Auffangwannen als Fachbetrieb nach WHG.
Was besagt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)?
Durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird der Schutz vor Gefahrstoffen in Bezug auf den Arbeitsschutz festgelegt. Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für die GefStoffV.