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Sicherheits-Raumsysteme

Nicht belüftete Systeme

Nicht belüftete SMC-Container sind zugelassen zur vorschriftsgemäßen Lagerung nicht brennbarer oder entzündlicher, leicht entzündlicher und hochentzündlicher Stoffe aller Wassergefährderungsklassen (WGK 1 – 3). Die Wände- und Dachelemente sind standardmäßig aus verzinkten Trapezprofilen und können im RAL-Ton nach Wahl lackiert werden. Die Container kommen standardmäßig mit einer 1-flügeligen Flügeltür, 2-flügelige Außentüren und 2-flügelige Schiebetüren sind je nach Modell ebenfalls lieferbar. Die Tür ist abschließbar, um die Gefahrstoffe vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Container sind auch mit einer Elektroinstallation ausrüstbar, welche auch in Ex-Ausführung lieferbar ist. Alle Modelle verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt Berlin.

Für größeren Bedarf lassen sich Räume von bis zu 35 m² schnell mit SMC-Container-Kombinationen erstellen. Durch die freitragende Konstruktion stören keine Stützen und der Lagerplatz lässt sich so einteilen, wie er benötigt wird.

Natürlich belüftete Systeme

Nach der technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF 20) müssen Lagerräume ausreichend belüftet sein. Unter Punkt 5.4.2 ist u. a. aufgeführt, dass bei passiver Lagerung ein mindestens 0,4-facher und bei aktiver Lagerung ein 5-facher Luftwechsel gewährleistet werden muss. Der 5-fache Luftwechsel ist entsprechend der Festlegungen des DIBt Berlin nur mit einer technischen Zwangsbelüftung realisierbar. Dies bedeutet für den Betreiber, dass er eine elektrische Zuleitung zum Aufstellort verlegen und die laufenden Stromkosten tragen muss. Dieser Luftwechsel ist hierdurch die im unteren Bereich angebrachte Mikrolochung realisierbar. Durch konstruktive Details, z.B. Lüftungsöffnungen oberhalb der Auffangwanne, entstehen für den Betreiber so keine weiteren Kosten. Natürlich belüftete SMC-Container sind für die aktive Lagerung von nicht brennbaren oder entzündlichen, leicht entzündlichen und hochentzündlichen Stoffen aller Wassergefährdungsklassen (WGK 1 – 3) zugelassen.