Stationäre Auffangwannen aus Kunststoff
Bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Liefergebinden (z.B. Kanister, Fässer, Container, usw.) ist der Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern zu treffen.
Die oftmals praktikabelste Lösung , um dieser Forderung nachzukommen, ist der Einsatz von zugelassenen und ausreichend dimensionierten Auffangwannen.
Für Fass- und Gebindelagerung mit einem Gesamt-volumen von unter 100 m³ ist eine Auffangvolumen von 10 % des gesamten Lagervolumens oder der Inhalt des größten Behälters erforderlich.
Neben dem erforderlichen Auffangvolumen ist die Beständigkeit der Auffangwanne gegenüber dem gelagerten Medium zu überprüfen. Als einfache Orientierungshilfe dient hierzu die Medienbeständigkeitsliste, die Angaben zu vielen gängigen Chemikalien enthält. Für alle anderen Medien können wir eine Überprüfung durchführen, benötigt wird hierzu nur das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Mediums.